Der Fachpraktiker für Bürokommunikation ist eine Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung „für die wegen [der] Art und Schwere ihrer Behinderung, eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in betracht kommt.“ (§ 66 Berufsbildungsgesetz). Die Anforderungen und Inhalte dieser Ausbildung sind aus dem anerkannten Ausbildungsberuf Kaufmann für Bürokommunikation (ab 2014 Kaufmann für Büromanagement) abgeleitet und in Anspruch und Umfang reduziert. Die erfolgreiche Ausbildung zum Fachpraktiker für Bürokommunikation kann auf die Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement angerechnet werden.

Berufsbild

Fachpraktiker für Bürokommunikation arbeiten in kaufmännischen und verwaltenden Abteilungen von Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche oder im öffentlichen Dienst. Sie übernehmen Assistenztätigkeiten bei der Postbearbeitung, in der Registratur, in Telefonzentralen und in Sekretariaten. Sie erledigen den betrieblichen Schriftverkehr, helfen bei der Vorbereitung und Durchführung von betrieblichen Veranstaltungen und Geschäftsreisen, überwachen geschäftliche Termine und erfassen und verwalten betriebliche Daten.

Anforderungen

  • Interesse am Berufsbild
  • Freude an der Arbeit mit dem PC
  • Lern- und Leistungsbereitschaft
  • Grundkenntnisse in der PC-Handhabung und im Umgang mit der individuellen sehbehindertenspezifischen Hard- und Software
  • Bereitschaft sehbehindertenspezifische Hilfsmittel einzusetzen

Ausbildung

  • 3-jährige vollzeitschulische Ausbildung an unserer Berufsfachschule für Büroberufe
  • fachpraktische Ausbildung in Übungs- und Schülerfirmen
  • zwei je 6-wöchige Praktika in außerschulischen Betrieben
  • Abschlussprüfung vor der IHK