Ausbildung zum Blinden/Sehbehinderten Telefonisten / zur Blinden/Sehbehinderten Telefonistin

Berufsbild 

Der Telefonist/die Telefonistin ist in den Telefonzentralen von Verwaltungen und Behörden, von Unternehmen der freien Wirtschaft oder in gemeinnützigen Institutionen tätig. Die Auszubildenden sollen kundenorientiert Gespräche vermitteln können. Dazu gehört es, kurze schriftliche Aufzeichnungen anzufertigen, Informationen nachzuschlagen und E-Mails und Faxe zu empfangen und zu verschicken.

Anforderungen

  • Hauptschulabschluss an einer Schule für Blinde und Sehbehinderte oder Hauptschulabschluss an einer Regelschule und Teilnahme an der Maßnahme Blinden- und sehbehindertentechnische Grundbildung
  • Rasche Auffassungsgabe
  • ein verlässliches Zahlen- und Namensgedächtnis
  • uneingeschränkte Sprech- und Hörfähigkeit
  • Kritikfähigkeit
  • Freundlichkeit im Umgang mit anderen und Freude am Telefonieren

Ausbildung

  • Einjährige Vollzeitausbildung
  • Kombination mit der dreijährigen Ausbildung in Bürowirtschaft möglich
  • Abschluss: IHK-Prüfung, IHK-Zeugnis nach §§ 48 BbiG